Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Unsere AGB gelten für alle von uns zu erbringenden Leistungen nach Maßgabe der zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge.
2. Die Geltung dieser AGB ist beschränkt auf Vertragsverhältnisse mit Unternehmen.
3. Der Umfang unserer Tätigkeit ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung des Kunden beziehungsweise die Unterzeichnung des Vertrages stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung beziehungsweise einer Abschrift des unterzeichneten Vertrages annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvorschläge durch uns sind freibleibend.

§ 3 Abnahme

1. Die Abnahme der von uns erbrachten Leistung erfolgt durch die gesonderte Abnahmeerklärung einschließlich des dazugehörigen Protokolls.
2. Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Kunde, wenn von uns eine Werkleistung zu erbringen war, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden. Erfolgt die Abnahme durch den Kunden nicht fristgerecht, werden wir eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf der Frist als angenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert hat oder er das von uns erstellte Werk beziehungsweise die Dienstleistung vorbehaltlos in Gebrauch nimmt und wir bei Beginn der Frist auf die Bedeutung dieses Verhaltens hingewiesen haben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung für die jeweils vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ergibt sich aus dem Vertrag, ebenso wie die Fälligkeit der Vergütung.
2. Die Vergütung ist per Lastschrifteinzug zu zahlen. Rechnungstellung erfolgt mit erbrachter Leistung. Diese Zahlungsweise ist eine wesentliche Grundlage für unsere Preiskalkulation und damit unabdingbar.
3. Falls der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Vergütung entsprechend eingetretener Kostenänderung anzupassen. Die Anpassung kann erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsabschluss erfolgen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, eine Korrektur der ausgearbeiteten Konzepte, Texte und Werbemittel mitzuwirken. Nach der Korrektur durch den Kunden und der Freigabe scheidet eine Haftung unsererseits wegen fehlerhafter Ausführung des Auftrages aus.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages wird individuell vereinbart; sie, beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages. Dieser verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien mittels eingeschrieben Brief gekündigt wird.

§ 7 Haftung

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt, von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden nach § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
4. Unsere Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden; maximal fünf Prozent der vereinbarten Vergütung (netto) beschränkt.
5. Sollte dem Kunden aufgrund einer von uns zu vertretenden Leistungsverzögerung ein Schaden entstehen, ist grundsätzlich Schadensersatz zu leisten. Dieser ist jedoch begrenzt auf ein Prozent der vereinbarten Vergütung für jede vollendete Woche des Verzuges; insgesamt jedoch höchstens fünf Prozent der vereinbarten Vergütung für die gesamte Leistung. Verzögerung tritt erst dann ein, wenn der verbindlich vereinbarte Termin zur Leistungserbringung durch uns nicht eingehalten wird.
6. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite verlängern die Frist zur Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung.
7. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, falls wir uns mit der Leistungserbringung in Verzug befinden und uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat mit der ausdrücklichen Erklärung, dass nach dem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung abgelehnt und die Nachfrist (zwei Wochen) nicht eingehalten wird. Weitere Ansprüche können, unbeschadet der sonstigen Haftungsansprüche nach § 7, nicht geltend gemacht werden.

§ 8 Gewährleistung

Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden werden auf die unverzügliche Nachbesserung beschränkt. Sollte diese zweimal, innerhalb angemessener Frist (zwei Wochen) fehlschlagen oder die Nachbesserung verweigert werden, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Gebühren oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung der vereinbarten Vergütung verjährend abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 10 Form der Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl Gerichtsstand

1. Soweit sich aus dem Wartungsvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung von Absatz 3 etwas anderes ergibt.
2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§ 12 Kollisionsnorm

Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag zustande auch ohne Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen. Der Kunde erklärt sich mit Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich damit einverstanden, dass Regelungen, die lediglich in den von uns verwendeten AGB enthalten sind, Vertragsbestandteil werden.

§ 13 Abtretungsverbot

Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag. Die im Rahmen der Ausführung des Vertrages und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekannt gewordenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert und verarbeitet. Die Interessen des Kunden werden dabei entsprechend berücksichtigt, ebenso wie datenschutzrechtliche Vorgaben.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen durch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzten, die Letzterer möglichst nahe kommt und wirksam ist.

§ 15 Allgemeines

Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger zum Schutzrechte (zum Beispiel Warenzeichen oder Geschmacksmuster) obliegt dem Kunden. Für den Fall, dass derartige Ansprüche Dritter uns gegenüber geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer möglichen Rechtsverletzung frei, wenn durch uns zuvor Bedenken gegen die Ausführung des erteilten Auftrages im Hinblick auf die Verletzung derartiger Rechte (schriftlich) geltend gemacht worden sind.

Stand: 19. August 2016