Google Fonts Abmahnwelle

Momentan fegt (wieder einmal) eine Abmahnwelle durch Deutschland. Viele Websitebetreiber sind unsicher und fürchten beim Einsatz von Google Fonts abgemahnt zu werden. Doch was hat es mit dieser Abmahnwelle auf sich und was kann getan werden, wenn man davon betroffen ist? Diese Fragen wollen wir in diesem Blogbeitrag klären.

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Google Fonts Abmahnwelle
© OpenAI DALL·E 2

Was sind Google Fonts?

Google Fonts stellt eine Bibliothek mit über 1455 Open-Source (freie Quelle) Schriftfamilien zur Verfügung. Diese können über APIs (Schnittstellen) remote (ohne auf dem Server abgelegt zu werden, sie werden über eine Schnittstelle angebunden), aber auch lokal (die Schriftart wird auf dem Server abgelegt und angezapft) in einen CSS- oder HTML-Code eingebunden werden, um das Schriftbild einer Webseite darzustellen. Da sie kostenfrei verwendet werden dürfen und zugleich über eine gute Dokumentation verfügen, werden sie auf sehr vielen Webpräsenzen verwendet.

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Um was geht es jetzt konkret?

Das Landgericht München hat im Januar 2022 ein schwerwiegendes Urteil gefällt, bei dem einem Kläger 100,00 € (zuzüglich Zinsen) Schadensersatz zugesprochen wurden, der die Betreiber einer Webseite aufgrund der Nutzung von Google Fonts und den damit verbundenen Übermittlung seiner privaten Daten in die USA, verklagte. Dabei geht es allerdings nur um remote-eingebundene Google Fonts – lokal hinterlegte Google Fonts sind davon nicht betroffen.

Seit diesem Urteil gab es mehrere Abmahnwellen, die sich auf genau dieses Urteil als Präzedenzfall berufen. Inwieweit diese Massenabmahnung als seriös oder unseriös einzuschätzen ist, muss am Ende ein Gericht beurteilen, dennoch sind sich sehr viele unabhängige Juristen sicher, dass die Massenabmahnung als unseriös einzustufen ist. Das Interessante an der Abmahnung ist der an sich für eine Abmahnung relativ geringe Betrag und die Institution(en), die diese in Bewegung setzen. Viele Experten sind sich sicher, dass die Abmahnung, insbesondere mit dem vergleichbar zu anderen Abmahnungen gering kalkulierte Betrag, dazu führt, dass sich die meisten Betreiber einer Webseite dazu hinreißen lassen, den Betrag zu begleichen und dafür keine eigenen juristischen Maßnahmen ergreifen zu müssen.

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Wer steckt hinter einer Abmahnung?

Im Regelfall mahnen sogenannte Abmahnkanzleien ab, die einen oder auch mehr Mandaten vertreten. Bezogen auf die aktuelle Google Fonts Abmahnwelle, stechen die Anwaltskanzleien RAAG (vertritt den Mandanten Wang Yu) und die Kanzlei Kilian Lenard (vertritt den Mandanten Martin Ismail) heraus.

Wie soll man reagieren, wenn man abgemahnt wird?

Pauschal lässt sich hier an sich keine Auskunft geben, hier muss jeder Einzelfall konkret von unseren Experten und externen Juristen geprüft werden und dann in Absprache mit uns umgesetzt werden. 

Zudem sollten dringend die Google-Fonts direkt nach dem Erhalt der Abmahnung lokal eingebunden werden. Dies können unsere Experten mit überschaubarem Aufwand übernehmen, wenn hier das technische Know-how nicht vorhanden sein sollte.

Anschließend konsultiert Ihr entweder einen Rechtsanwalt, der sich der Sache annimmt, oder Ihr antworten selbst. Hier findet sich ein solides Dokument, was im Netz als Vorlage kursiert.

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Fazit

Die aktuelle Abmahnwelle ist aus unserer Sicht reine Profitgier und alle Angeklagten sollten sich dagegen wehren. Unabhängig davon ist es als Websitebetreiber geboten, sich über neueste Anforderungen im Datenschutz stets auf dem neuesten Stand zu halten. In unserem Newsletter werden neue Datenschutz-Themen frühzeitig beleuchtet und unsere Kunden darüber aufgeklärt. Wir können dich hier gerne unabhängig und individuell beraten, sprich uns einfach darauf an!

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